Wo kann ich einen Freiwilligendienst absolvieren?
Einen Freiwilligendienst kann man grundsätzlich in allen Mitgliedsorganisationen (Sportvereine, Kreis- und Stadtsportbünde, Fachverbände) des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen e.V. absolvieren, die anerkannte Einsatzstelle sind. Eine Liste derer ist in der Stellenbörse zu finden. Es besteht aber auch jederzeit die Möglichkeit, dass Ihr Heimatverein sich anerkennen lässt.
Wo liegt der Unterschied zwischen einem Freiwilligen Sozialen Jahr und dem Bundesfreiwilligendienst?
Die Hauptunterschiede liegen im Alter und den Tätigkeiten. Ein FSJ kann man nur bis zu einem Alter von 26 Jahren absolvieren und man ist hauptsächlich in der Kinder- und Jugendarbeit tätig, beim BFD spielt das Alter keine Rolle. Hier sind auch Aufgaben, wie Hausmeister- und Platzwarttätigkeiten möglich.
Was für Arbeitszeiten habe ich?
Im FSJ arbeitet man 39 Std./Woche, während im BFD ab einem Alter von 27 Jahren auch Teilzeiten von 20,5 oder 30 Std./Woche möglich sind. Die Bereitschaft abends oder am Wochenende zu arbeiten sollte gegeben sein. Maximal darf man 6 Tage in der Woche arbeiten.
Wie viel verdiene ich?
Man erhält in beiden Diensten bei einer Vollzeitbeschäftigung ein monatliches Taschengeld von 300 €. Im BFD bekommt man für eine 20,5 Std.-Stelle 160 € und für 30 Std. 230 €.
Wie kann ich mich bewerben?
Grundsätzlich bewerben Sie sich bei der jeweiligen Einsatzstelle. Diese entscheidet letztlich über Ihre Einstellung im Freiwilligendienst im Sport. Wir empfehlen Ihnen zunächst eine schriftliche Bewerbung zu verfassen und ein persönliches Gespräch wahrzunehmen. In einem solchen Gespräch können Sie sich vorstellen, offene Fragen klären und Details für Ihren Freiwilligendienst festlegen.
Wie melde ich mich für einen Freiwilligendienst an?
Sobald Sie eine geeignete Einsatzstelle gefunden haben, die als solche bei der Sportjugend anerkannt ist, werden die Meldeunterlagen sowohl von Ihnen als auch durch Ihre Einsatzstelle ausgefüllt und an die Sportjugend NRW geschickt. Wir bitten darum möglichst nur vollständige Unterlagen im Original an uns zurückzuschicken. Das Serviceteam Freiwilligendienste unterstützt Sie dabei gerne.
Kann ich neben meinem Freiwilligendienst arbeiten?
Auch bei einer Vollzeitstelle sind geringügige Beschäftigungen (Verdienst unter 400 €) möglich. Die Nebentätigkeit sollte aber in keiner Weise Ihre Haupttätigkeit in Ihrem Freiwilligendienst beeinträchtigen.